Gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der BÖR

  • Sie sind beruflich im Bereich des Verwaltungsrechts tätig und kennen und schätzen die hochwertige juristische Fortbildung der BÖR
  • Sie erhalten 20 % Rabatt auf die Seminargebühr, das gilt für jedes persönliche Mitglied oder für jede Mitarbeiterin oder Mitarbeiter, wenn Sie als Institution Mitglied werden (für Anwältinnen und Anwälte einer Sozietät, die nicht persönlich Mitglied sind, gilt das nicht)  
  • Sie können sich in der Mitgliederversammlung mit Vorschlägen für die Ausrichtung der juristischen Fortbildung und die Arbeit der BÖR einbringen
  • Sie können sich ehrenamtlich für den interdisziplinären Austausch im Öffentlichen Recht, insbesondere im Verwaltungsrecht engagieren

Mitgliedsbeiträge

Institutionen (insb. Behörden, öffentliche Einrichtungen, Gesellschaften): 250,00 € / Jahr;
persönliche Mitglieder (insb. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte): 150,00 € / Jahr (in den ersten drei Jahren ab anwaltlicher Erstzulassung nur 80,00 € / Jahr)


Den ausgefüllten Aufnahmeantrag bitte unterschreiben und
per E-Mail, Post oder Fax an die Geschäftstelle der BÖR senden.