BÖR Verwaltungsrechtstag 2025 – Beziehungskrise zwischen Bürgern und Staat: Können rechtliche Gestaltungen helfen?

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

In der öffentlichen Wahrnehmung ist der Eindruck entstanden, dass das Vertrauen der Bürger zu diesem, ihrem Staat schwindet und vor allem auch zu den traditionellen Parteien. Nicht nur das aktuelle Ergebnis der Bundestagswahl scheint dies zu bestätigen. Parallel dazu gibt es viele Politikfelder, in denen keine strukturierten Lösungsansätze mehr erkennbar zu sein scheinen – fehlende Problemlösungsansätze lösen Unsicherheit und Ängste aus. Andererseits nehmen in vielen kommunalen Vertretungen in Städten, Gemeinden und Landkreisen Bürgerbeteiligungen aller Art und verschiedenster Ausrichtungen immer mehr Raum ein. In dieser Zeit kommt es nicht nur auf einen funktionierenden Rechtsstaat an – es muss auch die Frage gestellt werden, ob mithilfe rechtlicher Gestaltungen – vor allem eben durch eine Stärkung der Rechte einzelner auf der unteren Ebene unseres Gemeinwesens – das Staatsvertrauen wieder gefördert werden kann. Nicht zuletzt ist die Frage zu stellen, ob nicht immer nur vom Staat gefordert werden kann, sondern auch eine Mitwirkungs­bereitschaft zu erwarten ist – vielleicht können andere europäische Länder Beispiele geben

Das Programm

  1. Prof. Dr. Michael Sauthoff, Präsident des Ober­ver­waltungs­gerichts Mecklenburg-Vorpommern a.D.
    • Die Klagebefugnisse von Bürgern und Umweltverbänden zur Durchsetzung von Umwelt- und Klimaschutzzielen, anschl. Diskussion
  2. Prof. Dr. Klaus Herrmann, Rechtsanwalt Potsdam
    • Ausgestaltung und Entwicklung des Hinweisgeberschutzes in Deutschland – sind wir denn bereit für Hinweise der Bürger? anschl. Diskussion
  3. Prof. Dr. Detlef Sack, Bergische Universität Wuppertal
    • Nutzen Beteiligungsformate der Demokratie? Das Beispiel Bürgerräte, anschl. Diskussion
  4. Prof. Dr. Ursula Münch, Direktorin der Akademie für Politischen Bildung, Tutzing
    • Vita activa: Zum Zusammenhang zwischen bürgerschaftlichem Engagement und Einstellung zur Demokratie, anschl. Diskussion
  5. Abschluss-Podiumsdiskussion
    • Im Anschluss möchten wir den Tag gemeinsam im Wintergarten der Akademie mit einem Imbiss und Blick über die Dächer Berlins ausklingen lassen.

Das Seminar wendet sich u. a. an:

  • mit dem Thema befasste Beschäftigte in den Behörden, insbesondere Bundes- und Landesbehörden, Kommunen und Stiftungen und Instituten
  • Justiziarinnen und Justiziare
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 5 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Soweit es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars behandelt. Einfach einen Kommentar bei der Buchung oder eine E-Mail an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.