Dr. Stephanie Gamp
Richterin am Bundesverwaltungsgericht
Frau Dr. Stephanie Gamp ist seit 2021 Richterin am Bundesverwaltungsgericht und gehört seither dem u.a. für Vereins-, Schul-, Hochschul- und Wissenschaftsrecht zuständigen 6. Revisionssenat an. Ihre richterliche Laufbahn begann sie im Land Berlin, wo sie – nach einer Abordnung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – zuletzt als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Berlin tätig war. Die behördliche Perspektive ist ihr aus der Zeit ihrer Abordnung an die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vertraut.
Dr. Gamp referiert für die BÖR zum Verwaltungsprozessrecht.