Der Bauturbo und rechtlich kritische Fragen in der Umsetzung – Ein Seminar, das für Praktiker für mehr Klarheit in der Rechtsanwendung sorgen soll
Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
Die Bauturbonovelle dürfte der tiefgreifendste Einschnitt ins Planungsrecht seit Schaffung des BBauG/BauGB sein. Wer in den Neuregelungen nicht firm ist, kann nicht mehr mitreden. Das Seminar gibt zunächst einen allgemeinen Überblick über die neuen bzw. veränderten Vorschriften, um sodann dezidiert die Rechtsprobleme zu erörtern, derer es viele gibt, da die Novelle in der Rekordzeit von 100 Tagen erstellt worden ist und die entsprechenden BT-Drs. häufig kaum Information bzw. etwas Anderes enthalten, als das, was die Praxis an Hinweisen benötigt. Der Bauturbo gilt überall, auch ohne Wohnraummangellage und auch für Luxuswohnungsbau. Wie kann man Bauwillige sowie Gemeinden sinnvoll beraten?
Das Programm
Was fällt unter den Begriff Wohnungsbau? Kann die Gemeinde generell ausschließen, die Bautur-bonormen anzuwenden? Oder partiell? Welche Strategien zur Entscheidungsfindung empfehlen sich? Wird ein B-Plan bei beherzter Anwendung der Befreiungsvorschriften schnell funktionslos? Kann man dem kruden Gesetzestext von § 34 Abs. 3b BauGB Sinn geben? Darf eine Gemeinde, die gleichzeitig untere Baubehörde ist, die Zustim-mung komplett auf die Verwaltung delegieren? Darf die obere Baubehörde die untere anweisen, vom Bauturbonormen generell keinen Gebrauch zu machen – weil keine Wohnraummangellage herrscht? Kann man § 246e Abs. 3 S. 1 BauGB ei-nen städtebaulich sinnvollen Inhalt geben; wie weit in den Außenbereich geht der „räumliche Zusammenhang?“ Darf auch auf Flächen befreit werden, die als Ausgleichsflächen festgesetzt sind? Wie ist das Bauturbogeschehen mit der geltenden EU-WiederherstellungsVO in Einklang zu bringen?
Die außergewöhnlich vielen offenen Fragen in der verlässlichen Rechtsanwendung zeigen, wie wichtig es ist zu diesem Thema den Gedankenaustausch mit zwei Praktikern in dem Seminar zu suchen.
Das Seminar wendet sich u. a. an:
- mit dem Thema befasste Beschäftigte in den Behörden, insbesondere in Bau- bzw. Bauaufsichtsämter, Planungsämter, Rechtsämter .
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).
Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Soweit es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars behandelt. Einfach einen Kommentar bei der Buchung oder eine E-Mail an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).
Melden Sie sich hier an:
Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.
Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.
