Datenschutzrecht – Anforderungen an öffentliche Stellen

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

Nicht nur Unternehmen, sondern auch Behörden und öffentliche Einrichtungen müssen zahlreiche datenschutzrechtliche Anforderungen aus der DSGVO, dem BDSG und den Landesdatenschutzgesetzen beachten. Dieses Seminar informiert praxisnah und kompakt über die datenschutz­rechtlichen Pflichten und gibt Praxistipps zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Das Programm

Die wichtigsten Verpflichtungen aus der DSGVO – Organisatorische Maßnahmen

Materielle Anforderungen an die Datenverarbeitung

Betroffenenrechte sowie Anforderungen an Auftragsverarbeitungen

Geldbußen und sonstige Vollstreckungsmaßnahmen

Nutzung von Cloud-Anwendungen, MS 365 etc.

Internationale Datentransfers – was geht noch nach der EuGH-Entscheidung „Schrems II“? Und wie führt man ein „Transfer Impact Assessment“ durch?

Update zu den neuen EU Standardvertragsklauseln und zu Datentransfers in die USA

Das Seminar wendet sich u. a. an:

  • Mit dem „Datenschutzrecht“ Beschäftigte in
  • Institutionen und Einrichtungen der öffentlichen Hand
  • Datenschutzbeauftragte
  • Rechtsämter
  • Justiziarinnen und Justiziare
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.