Rechtsfragen im Umfeld von Friedhof und Bestattung
Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
Das Friedhofs- und Bestattungsrecht scheint eine „ruhige“ Rechtsmaterie zu sein.
Dieser Eindruck trügt, da etliche Bundesländer tiefgreifende Gesetzesänderungen bewirkt haben und auch die Rechtsprechung den gesellschaftlichen Entwicklungen folgt.
Für den Praktiker sind diese Änderungen von Relevanz. Insbesondere muss der Friedhofsträger wissen, wie er rechtskonform seine Prüfungspflichten erfüllt.
In diesem Seminar erfahren die Teilnehmer, wie die Praxistrends rechtlich zu bewerten und einzuordnen sind.
Das Programm
- Rechtliche Entwicklungen im Friedhofs- und Bestattungsrecht, EuGH-Urteil vom 14.11.2018 zum Friedhofszwang für Urnen
- Neue Bestattungsformen und ihre rechtliche Zulässigkeit (z.B. Reerdigung/Kompostierung, Aschenteilung, Kolumbarium, Auslandsbeisetzungen, private Bestattungsplätze)
- Satzungsprobleme, Verkehrssicherungspflichten
- Rechtsfragen des Nutzungsrechts (Einräumung, Übertragung, vorzeitige Aufgabe)
- Die Bestattung durch die Ordnungsbehörde (Ersatzvornahme und originäre Bestattungspflicht; zweiaktiges Verfahren, Rechtsprechung zu Ersatzvornahmekosten, Billigkeitserwägungen)
- Privatisierung im Bestattungswesen (Übertragung, Beleihung, Geschäftsmodell „Friedwald“)
- Verkehrssicherungspflichten im Lichte der TA Grabmal 2020, der BIV-Richtlinie (Neufassung 2020) und der Leitlinien des VFD zur Grabsteinprüfung
- Rechtsprechungsübersicht
- Übersicht über aktuelle Gesetzesänderungen (z.B. Sachsen-Anhalt, Sachsen)
Das Seminar wendet sich u. a. an:
- alle Personen, die sich mit Fragen der Bestattungspraxis befassen, z.B. Friedhofsverwalter, Bestattungsunternehmen, Krematorien oder sonstigen einschlägige Dienstleistungen anbietende Unternehmen oder in der Verwaltung sowiemit dem Thema befasste Beschäftigte in den Behörden
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
- Fachanwältinnen und Fachanwälte
Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).
Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).
Melden Sie sich hier an:
Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.
Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.