Erfolgreiche Rechtsmittel – Berufungs- und Revisions(zulassungs)recht der VwGO in der Praxis

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

Das Rechtsmittel(zulassungs)recht der VwGO enthält Fußangeln und Fallstricke. In der Praxis scheitern viele Anträge auf Zulassung der Berufung bzw. Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision an formalen Hürden. Das Seminar vertieft die prozessrechtlichen Kenntnisse, vermittelt praktische Tipps und erläutert die Arbeitsweise des Berufungs- und Revisionsgerichts, um Sie optimal auf ein Rechtsmittelverfahren vorzubereiten.

Das Programm

A. Die Zulassung der Berufung

  • Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 VwGO
  • Anforderungen an die Darlegung
  • Was sind „ernstliche Zweifel“?
  • Was sind „besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten“?

B. Ablauf des Berufungsverfahrens

C. Die Nichtzulassungsbeschwerde

  • Die Nichtzulassungsgründe und ihr Verhältnis zueinander
  • Anforderungen an eine Grundsatzrüge
  • Darlegung einer Divergenz
  • Beispiele sinnvoller Verfahrensrügen

D. Ablauf des Revisionsverfahrens

  • Revisionsgründe und Prüfungsmaßstab
  • Die Revisionsverhandlung

Das Seminar wendet sich u. a. an:

  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  • Justiziarinnen und Justiziare,
  • mit dem Thema befasste Beschäftigte in den Behörden, insbesondere Rechtsämtern

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.