Das öffentliche Äußerungsrecht – Grundlagen, Grenzen und aktuelle Fragen
Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
Das öffentliche Äußerungsrecht bildet längst ein eigenes Rechtsgebiet, das in seiner praktischen Bedeutsamkeit stetig wächst. Ob Pressemitteilungen von Ministerien und Behörden, öffentliche Erklärungen von Bürgermeistern, Publikationen von Hochschullehrenden oder politischer Schlagabtausch in kommunalen Gremien – die Voraussetzungen und Grenzen dieser Äußerungsformen bilden das öffentliche Äußerungsrecht. Das Seminar wird im ersten Teil neben einer Einführung zu der Notwendigkeit und den (verfassungsrechtlichen) Grundlagen der Äußerungen von Amtsträgern und der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit, die allgemeinen Äußerungsgrenzen von der Zuständigkeit bis zum Neutralitätsgebot beleuchten und sich im zweiten Teil den Besonderheiten widmen, die für Beamte, Wahlbeamte, Hochschullehrenden und für das Informationshandeln in sozialen Netzwerken gelten. Ein besonderer Fokus soll auch auf dem Umgang mit extremistischen Parteien liegen.
Das Programm
Teil 1 – Allgemeiner Teil
- Einleitung und Vorstellung, Erwartungen
- Bedeutung und Notwendigkeit staatlicher Öffentlichkeitsarbeit
- Historische Entwicklung
- Abgrenzung privat-hoheitlich mit Beispielen
- (Verfassungsrechtliche) Grundlagen: Befugnis, Rechtsgrundlage(n)
- Äußerungsgrenzen
Teil 2 – Besonderer Teil
- (Fach-)Beamte und Disziplinarrecht
- Hochschulen
- Kommunale Akteure: Hauptverwaltungsbeamte, Bedienstete, Gemeindevertreter, Fraktionen
- Umgang mit extremistischen Parteien
- Soziale Netzwerke
Das Seminar wendet sich u. a. an:
- mit dem Thema befasste Beschäftigte in den Behörden, insbesondere Bundes- und Landesbehörden, auf kommunaler Ebene und in Hochschulen
- Justiziarinnen und Justiziare
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).
Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Soweit es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars behandelt. Einfach einen Kommentar bei der Buchung oder eine E-Mail an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).
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Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.
Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.
