Beamtendisziplinarrecht – Übersicht über die derzeitige Rechtsprechung
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Vordergründig hat das BVerwG bei der disziplinarrechtlichen Ahndung eines Dienstvergehens die “Regeleinstufung” als Kategorie aufgegeben. Tatsächlich ist diese Rechtsfigur aber für bestimmte Gruppen von Beamten generell aufrechterhalten worden (z.B. Polizeivollzugsbeamte – unabhängig von dem konkret erfüllten Straftatbestand), für andere Beamtengruppen (z.B. Lehrer und auch Justizvollzugsbeamte) nur für bestimmte Straftaten. Die Konsequenzen der “Aufgabe” der Regeleinstufung für die Vorgehensweise bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme durch das Gericht (z.B. Kategorie der “anerkannte Milderungsgründe”) sind noch unklar. Ferner hat das BVerwG in seiner Rspr. die gesetzlichen Vorgaben für das behördliche Disziplinarverfahren betont und damit die Rechte des Beamten gestärkt. Dies gilt etwa für die Belehrung eines Beamten (vgl. § 20 BDG) und auch für die Frage der Zulässigkeit des Abwartens des Dienstherrn, der Dienstpflichtverletzungen eines Beamten zunächst “ansammelt”, um dann Disziplinarklage mit dem Ziel der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erheben zu können (vgl. § 17 BDG). Auch bereitet die Bindung an tatsächliche Feststellungen eines Strafurteils in der Praxis Probleme (z.B. § 57 BDG). Diese erstrecken sich bis hin zur Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision.
Bitte haben Sie eine Textsammlung zum Beamtenrecht im Seminar dabei.
Das Programm
- Einführung (Überblick, Begriffe, Prüfungsreihenfolge der Behörde)
- Aus dem formellen Beamtendisziplinarrecht
- Neuere Rspr. (insbes. BVerwG)
- Neuregelungen des Gesetzgebers
- Zeitpunkt der Einleitung des behördlichen Disziplinarverfahrens von Amts wegen
- Ermittlungen und Beweiserhebung im behördlichen Disziplinarverfahren
- Disziplinarverfügung (mit Widerspruch, Klage und Rechtsmitteln)
- Disziplinarklage, Klageerhebung (mit Rechtsmitteln)
- Aus dem materiellen Beamtendisziplinarrecht
- Neuere Rspr. (insbes. BVerwG)
- Neuregelungen des Gesetzgebers
- Bemessung der Disziplinarmaßnahme, Be- messungsgrundsätze nach Aufgabe der Rechtsfigur der Regeleinstufung
Das Seminar wendet sich u. a. an:
- mit den Themen dienstlich befasste Bedienstete der Personal- und Versorgungsverwaltung von Bund, Ländern und Kommunen
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).
Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).
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Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.
Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.