Denkmalschutzrecht – gegenwärtige Fragen und Rechtsprechung
Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
Sie wollen Ihre Kenntnisse im Denkmalrecht vertiefen und mit erfahrenen Praktikern die neueren Entwicklungen anhand von konkreten Fällen erörtern. Das Seminar betrachtet insbesondere die Rechtslage in den nördlichen Bundesländern, wie Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen. Die Fälle werden anhand von Bildmaterial anschaulich dargestellt. Als Seminarunterlage erhalten Sie ein Volltextskript.
Das Programm
- Denkmalrechtlicher Umgebungsschutz: Genehmigung von Vorhaben in der Umgebung eines Denkmals, insbesondere Windkraftanlagen, denkmalrechtlicher Nachbarschutz
- Denkmalrechtliche Genehmigung: Denkmalbegriff, Denkmalwürdigkeit (Vorschädigungen), Genehmigungsfähigkeit, insbesondere Photovoltaik, öffentliches Interesse und wirtschaftliche Zumutbarkeit
- Denkmalrechtliche Eingriffsbefugnisse: Pflicht zur Einholung eines Gutachtens, Sicherungsanordnung, Instandsetzungsanordnung und Wiederherstellungsverfügung
- Wesentliche Bestandteile, Zubehör, Inventar und Ausstattung, kulturelle Einheit, Nachträgliche Zufügungen, Werbeanlagen an Denkmalen
Das Seminar wendet sich u. a. an:
- Untere Denkmalschutzbehörden
- Gemeinden und Gemeindevertretungen
- Behörden mit Planungs- und Ausführungsaufgaben
- Architektinnen und Architekten
- mit dem Thema befasste Beschäftigte in sonstigen Behörden, insbesondere Rechtsämtern
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).
Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).
Melden Sie sich hier an:
Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.
Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.