Grundlagen des Informationsfreiheitsrechts
Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
Im Bund und in fast allen Bundesländern sind Gesetze erlassen worden, die den Bürgerinnen und Bürgern ein voraussetzungsloses Recht auf Zugang zu bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen gewähren.
Dieses Recht ist aber nicht grenzenlos, vielmehr wird es beschränkt durch bestimmte Ausnahmegründe. Sowohl auf Seiten der auskunftspflichtigen Stellen als auch der Anspruch stellenden Personen ist es daher wichtig, die Auskunftspflichten und deren Grenzen zu kennen.
Die Veranstaltung dient dazu, die Grundlagen des Rechts auf Information zu vermitteln und Inhalt und Grenzen der Informationsansprüche und Informationsverpflichtungen sowie das Verfahren aufzuzeigen. Hierbei werden beispielhaft vor allem die Regelungen des Bundes betrachtet, die in den meisten Bundesländern ähnlich sind; jede landesspezifische Besonderheit kann aber naturgemäß in dem Seminar nicht behandelt werden.
Das Programm
- Einführung in das Informationsfreiheitsrecht
- Anspruch und Ausschlussgründe
- Das behördliche Verfahren
- Das Widerspruchsverfahren
- Gerichtlicher Rechtschutz
Das Seminar wendet sich u. a. an:
- mit dem Thema befasste Beschäftigte in den Behörden
- interessierte Verbandsjuristinnen und -juristen
- im wissenschaftlichen Bereich tätige Personen
- Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
- Fachanwältinnen und Fachanwälte
Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).
Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).
Melden Sie sich hier an:
Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.
Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.