Informationsfreiheits- und Umweltinformationsrecht in der neueren Rechtsprechung des BVerwG

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

Der Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen bietet immer wieder Anlass für (gerichtliche) Auseinandersetzungen. Das Seminar vermittelt anhand der – durchaus vielfältigen – neueren und neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Informationsfreiheits- und Umweltinformationsrecht einen Überblick über aktuell aufgeworfene rechtliche Probleme.

Das Programm

Recht der Informationsfreiheit

  • Grundlagen und verfassungsrechtlicher Hintergrund
  • Informationspflichtige Stellen
  • Begriff der amtlichen Information
  • Wiederbeschaffung amtlicher Informationen (“Kohl-Akten”)
  • Schutz besonderer öffentlicher Belange
  • Schutz personenbezogener Daten
  • Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
  • Schutz des Steuergeheimnisses
  • Schutz des Berufsgeheimnisses
  • Verhältnismäßiger Verwaltungsaufwand
  • Allgemeine Rechtsgrundsätze (z.B. Rechtsmissbrauch)
  • Verfahren und Beteiligung Dritter
  • Kosten
  • Verhältnis IFG zu weiteren Informationszugangsregelungen (z.B. presserechtlicher Auskunftsanspruch, Archivgesetz, Parteiengesetz, § 475 StPO)
  • Rechtsweg

Umweltinformationsrecht

  • Grundlagen und Europarecht
  • Reichweite einer Umweltinformation
  • Anspruchsberechtigte
  • informationspflichtige Stellen
  • Ablehnungsgründe (z.B. Schutz interner Mitteilungen)

Das Seminar wendet sich u. a. an:

  • mit dem Thema befasste Beschäftigte in den Behörden
  • interessierte Verbandsjuristinnen und -juristen
  • im wissenschaftlichen Bereich tätige Personen
  • Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach einen Kommentar bei der Buchung oder eine E-Mail an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.