Brennpunkte des Straßenrechts
Das Programm
Gegenstand des Seminars sind aktuelle Fragen des Straßenrechts, die sich der Rechtsprechung in den letzten zwei Jahren gestellt haben. Außerdem sind wesentliche Gesetzesänderungen zu besprechen. Vorgesehen sind u.a. folgende Themen:
- Verfassungsrechtliche Fragen (Abgrenzung Straßenrecht – Verkehrsrecht)
- Änderung von Straßengesetzen, Bedeutung externer Regelungen (Klimaschutzgesetze, Mobilitätsgesetze)
- Bestandsrecht
- Widmung
- Einstufung, Straßenklassen
- Einziehung und Teileinziehung
- Umstufung
- Nutzungsrecht
- Gemeingebrauch
- Anliegergebrauch einschl. Zufahrten
- Sondernutzung
- Zusammenspiel mit Verkehrsrecht
- Anbaubeschränkungen
- Straßenbaulast, Umgestaltung von Straßen außerhalb förmlicher Planungsverfahren
Das Seminar wendet sich u. a. an:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Verkehrsbehörden und der Straßen(bau)verwaltung,
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen, dort v.a. die für die Gemeindestraßen Verantwortlichen und in der Bauleitplanung Tätigen
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).
Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach einen Kommentar bei der Buchung oder eine E-Mail an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).
Melden Sie sich hier an:
Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.
Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.