Straßenverkehrsrecht – Strukturen und aktuelle Probleme verkehrsrechtlicher Regelungen

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

Das Seminar behandelt Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen anhand der jüngsten Novellen des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung, außerdem Grundsatz- und neueste Entscheidungen. Dabei sollen die Folgen der Gesetzesänderungen 2024 ausgelotet werden.

Das Programm

Im Seminar erhalten Sie Antworten u. a. zu folgenden Fragen:

  • Verfahren zur Anordnung von Verkehrszeichen
  • Neue Bedeutung des Schutzes der Umwelt einschl. des Klimaschutzes, des Schutzes der Gesundheit und der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung sowie die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs
  • Elektromobilität und Carsharing, andere sharing-Angebote (eRoller, eBikes)
  • besondere Anordnungen, v.a. Geschwindigkeitsbegrenzung, Schutz vor Lärm und Abgasen, Bewohnerparkplätze, verkehrsberuhigte Bereiche, Tempo 30-Zonen
  • Möglichkeiten der Gemeinden: Übertragung von Befugnissen durch Rechtsverordnung, mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Bewohnerparken
  • Förderung des Radverkehrs durch verschiedene Instrumente
  • Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung
  • Gefahrzeichen
  • Ausnahmen von Verkehrszeichen
  • Rechtsschutz

Das Seminar wendet sich u. a. an:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörden und der Straßenverwaltung
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen, dort v.a. die für die Gemeindestraßen und den Straßenverkehr Verantwortlichen 
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach einn Kommentar bei der Online-Buchung oder eine E-Mail mit Ihren Themen an berlin@boer-ev.de senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.