Straßenverkehrsrecht – Strukturen und aktuelle Probleme verkehrsrechtlicher Regelungen
Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
Das Seminar behandelt straßenverkehrsrechtliche Anordnungen. Im Mittelpunkt stehen die jüngsten Novellen des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung sowie der Verwaltungsvorschrift zur StVO 2025, außerdem Grundsatz- und neueste Entscheidungen.
Das Programm
Im Seminar erhalten Sie Antworten u. a. zu folgenden Fragen:
- Verfahren zur Anordnung von Verkehrszeichen
- Neue Bedeutung des Schutzes der Umwelt einschl. des Klimaschutzes, des Schutzes der Gesundheit
- Neue Möglichkeiten der Gemeinden: Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung, eigenes Antragsrecht
- Elektromobilität und Carsharing, andere sharing-Angebote (eRoller – ggf. auch Neuregelung, eBikes)
- besondere Anordnungen, v.a. Geschwindigkeitsbegrenzung, Schutz vor Lärm und Abgasen, Bewohnerparkplätze, verkehrsberuhigte Bereiche, Tempo 30-Zonen
- Förderung des Radverkehrs durch verschiedene Instrumente
- Ausnahmen von Verkehrszeichen
- Rechtsschutz
Das Seminar wendet sich u. a. an:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörden und der Straßenverwaltung
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen, dort v.a. die für die Gemeindestraßen und den Straßenverkehr Verantwortlichen
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).
Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars behandelt. Einfach einn Kommentar bei der Online-Buchung oder eine E-Mail mit Ihren Themen an berlin@boer-ev.de senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).
Melden Sie sich hier an:
Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.
Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.