Die Reform des Beamtendisziplinarrechts
Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
Um Extremisten schneller aus dem Dienst zu entfernen, hat sich die Bundesregierung eine Novelle des Bundesdisziplinargesetzes (BDG) vorgenommen.
Wie bisher in Baden-Württemberg werden nun auch im Bund alle Disziplinarmaßnahmen durch behördliche Disziplinarverfügung verhängt. Die neuen Regelungen der Novelle und ihre Auswirkungen auf die Praxis des behördlichen und gerichtlichen Disziplinarverfahrens werden von einem Spezialisten erläutert
Das Programm
- Vorstellung der Neuregelungen, Einordnung in die Praxis des Dienst- und Disziplinarrechts
- Disziplinarverfügung als Abschlussentscheidung – Bestand und gerichtliche Überprüfung
- Anforderungen an die Abfassung von Disziplinarverfügungen
Das Seminar wendet sich u. a. an:
- mit den Themen dienstlich befasste Bedienstete der Personal- und Versorgungsverwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 3 Stunden).
Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach einen Kommentar bei der Buchung oder eine E-Mail an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).
Melden Sie sich hier an:
Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.
Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.