Auswahlgespräche im Öffentlichen Dienst rechtssicher und erfolgreich führen
Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
Für Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst kommt Auswahlgesprächen eine Schlüsselfunktion zu – das unmittelbaren Zusammentreffen kann wichtige Eindrücke vermitteln und Vertrauen in die zukünftige Zusammenarbeit begründen. Gut gemeint ist aber nicht immer auch gut gemacht. Um das Risiko von Fehlentscheidungen zu minimieren, ist der Einsatz einer fundierten Eignungsdiagnostik erforderlich. Gleichzeitig gilt es, den Rechtsrahmen einzuhalten und sich vor AGG- und Konkurrentenklagen zu schützen. Für die Bewältigung dieser sensiblen und wichtigen Aufgabe kombinieren wir für Sie Expertenwissen und Praxiserfahrung aus Psychologie und Rechtspraxis:
Wer kennt schon die rechtlichen Vorgaben, wann, wie und zu welchen Zwecken Auswahlgespräche zum Einsatz kommen sollen? Wenn eine Stellenbesetzung vor Gericht scheitert, war nicht nur die Vorbereitung und Mühewaltung vergebens. Die Stelle bleibt vor allem unbesetzt und die Aufgaben müssen vertreten werden.
Auch die organisatorische und inhaltliche Durchführung ist überaus anforderungsvoll und bedarf sorgfältiger Vorbereitung, damit Sie diejenige oder denjenigen finden, der Ihre Aufgaben meistert. Dabei geht es neben dem Informationsaustausch auch um die Analyse und das Verständnis der Kommunikation auf verschiedenen Ebenen. Neben den diagnostischen und methodischen Grundlagen wird der gesamte Ablauf eines diagnostischen Prozesses unter gezielter Orientierung an der DIN 33430 behandelt.
Einen Ausblick auf das interdisziplinäre Fortbildungsangebot bietet die Folge #109 im Podcast: https://redenistsilber.de/podcast („Führungskräfte-Rekrutierung im öffentlichen Dienst“)
Das Programm
- Stellung und Bedeutung von Auswahlgesprächen für Personalauswahlentscheidungen im öffentlichen Dienst (insb. Verhältnis zu Zeugnissen und Beurteilungen)
- Rechtliche Anforderungen an die Durchführung und Dokumentation von Auswahlgesprächen
- Grundlagen der Eignungsdiagnostik nach DIN ISO 33430
- Do‘s & Don‘ts im Ablauf von Auswahlgesprächen
- Fragearten und -techniken: Was erfahren wir über Bewerber:innen? Was verraten wir über uns?
Das Seminar wendet sich u. a. an:
- Führungskräfte, Sachbearbeitende, Personalratsmitglieder, Gleichstellungsbeauftragte sowie alle, die verantwortlich an Personalauswahlgesprächen und -entscheidungen mitwirken
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).
Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars behandelt. Einfach einen Kommentar bei der Buchung oder eine E-Mail an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).
Melden Sie sich hier an:
Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.
Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.