Migrationsrecht – Aktuelle Entwicklungen im Aufenthalts- und Flüchtlingsrecht

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

Das Migrationsrecht hat auch im letzten Jahr zahlreiche gesetzliche Neuerungen erfahren. Die Rechtsprechung wirft zudem im Zuge der Klärung von Rechtsfragen auch neue Probleme auf. Es scheint daher unerlässlich, sich mit den Neuerungen vertraut zu machen und sogleich einen Überblick über die höchstrichterliche Rechtsprechung zu erhalten. In dem über weite Strecken unionisierten Rechtsgebiet des Migrationsrechts ist zudem die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des EuGH und des EGMR von besonderer Bedeutung.

Das Programm

  • Aktuelle Rechtsfragen der Rückführungsrichtlinie
    • Können Duldungsgründe trotz § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG der Abschiebungsandrohung entgegenstehen?
    • Rechtsprobleme der inlandsbezogenen Ausweisung
    • Einreise- und Aufenthaltsverbot
  • Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts – §§ 25a, 25b und 104c AufenthG
  • Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
  • Aktuelle Rechtsprechung – insbesondere auch des EuGH und EGMR – zum Migrationsrecht
  • Rechtsprobleme der Regelerteilungsvoraussetzungen

Das Seminar wendet sich u. a. an:

  • mit dem Thema befasste Beschäftigte in den Behörden
  • Bedienstete von Ausländer- und Sozialbehörden sowie Beratungsstellen
  • Richterinnen und Richter
  • im Wissenschaftsbereich Tätige
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.