Der einstweiligen Rechtsschutz im Verwaltungsprozess

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

Der vorläufige Rechtsschutz im verwaltungs­gerichtlichen Verfahren ist oftmals die einzige effektive Möglichkeit, Rechte zu wahren.

Nicht zuletzt aus der Rechtsprechung ergeben sich mitunter hohe Anforderungen, um den vorläufigen Rechtsschutz zu erreichen. Das Seminar vermittelt vertieft die notwendigen Kenntnisse dieser Anforderungen.

Bei der Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutz in den Verfahren nach §§ 80, 80a und 123 VwGO sind es formale Erfordernisse sowie vor allem Darlegungsanforderungen, die über Erfolg oder Misserfolg der Beschwerde entscheiden können. Das Seminar informiert auch hier über die wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beschwerde, gibt praktische Hinweise und erläutert die Arbeitsweise des Beschwerdegerichts.

Auch die in der VwGO-Reform vorgesehenen Ände­rungen werden selbstverständlich angesprochen.

Das Programm

Teil 1:

Der vorläufige Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere aktuelle Rechtsprechung und Literatur zum vorläufigen Rechtsschutz:

  • §§ 80 – 80b VwGO
  • § 123 VwGO
  • § 47 Abs. 6 VwGO

Teil 2:

Die Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in den Verfahren nach §§ 80, 80a und 123 VwGO (§ 146 Abs. 4 VwGO)

  • formale Anforderungen
  • Anforderungen an die Darlegung: Was heißt Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung?
  • Prüfung nur der dargelegten Gründe: Was folgt daraus für den Vortrag des Beschwerdeführers?
  • Sonderfragen
  • Ablauf des Beschwerdeverfahrens

Das Seminar wendet sich u. a. an:

  • mit dem Thema befasste Beschäftigte in den Behörden, insbesondere Rechtsämtern
  • Justiziarinnen und Justiziare, insbesondere an den Hochschulen
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Soweit es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.