Neuste Entwicklungen und offene Fragen im einstweiligen Rechtsschutz

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

Der vorläufige Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist oftmals die einzige effektive Möglichkeit, Rechte zu wahren.

Trotz der gesetzgeberischen Untätigkeit ergeben sich aus der Rechtsprechung immer neue Anforderungen, um den vorläufigen Rechtsschutz zu erreichen.

Das Seminar vermittelt vertieft die notwendigen Kenntnisse dieser Anforderungen.

Das Programm

Aktuelle Rechtsprechung und Literatur zum vorläufigen Rechtsschutz:

  1. §§ 80 – 80b VwGO
  2. § 123 VwGO
  3. § 47 Abs. 6 VwGO
  4. §§ 146 ff VwGO

Das Seminar wendet sich u. a. an:

  • mit dem Thema befasste Beschäftigte in den Behörden, insbesondere Rechtsämtern
  • Justiziarinnen und Justiziare
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.