Maren Thomsen

Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts

Frau Maren Thomsen war von 2007 bis Anfang 2014 Richterin am Bundesverwaltungsgericht und als solche u.a. Mitglied des für das Öffentliche Dienstrecht zuständigen 2. Revisionssenats. Die Zuständigkeit des Senats umfasst auch erstinstanzliche Verfahren nach § 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO.

Sie war bereits vorher in der Schleswig-Holsteini­schen Verwaltungsgerichtsbarkeit sowohl beim Verwaltungsgericht als auch beim Oberverwaltungsgericht mehrere Jahre für das öffentliche Dienstrecht zuständig und ist dies jetzt weiterhin als Präsidentin des Schleswig-Hol­stei­ni­schen Oberverwaltungsgerichts.

Nicht nur in dieser Funktion, sondern auch zuvor aus ihrer Tätigkeit als Mitglied des Richterwahlausschusses des Landes Schleswig-Holstein und vorher Justitiarin des Justizministers des Landes kennt sie das öffentliche Dienstrecht sowohl aus der richterlichen Sicht als auch aus der Sicht der Personalverwaltungen.

Sie referiert für die BÖR zum Beamtenrecht.