Migrationsrecht – Aktuelle Entwicklungen im Aufenthalts- und Flüchtlingsrecht
Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
Das Migrationsrecht steht im Zentrum politischer und gesellschaftlicher Debatten. Dies treibt den Gesetzgeber zu einer gewissen Aktivität. Es gilt, hier den Überblick über eine Vielzahl von Gesetzesänderungen zu behalten und die sich auch gesellschaftlich stellenden, drängenden Fragen rational anhand des geltenden Rechts zu beantworten. Hierbei sollen sowohl Präsentationen der Referentin und des Referenten sowie ein gemeinsamer Austausch helfen. Das Seminar bietet insbesondere einen Überblick über aktuelle Tendenzen in der Rechtsprechung zum Migrationsrecht.
Das Programm
- Rückführungsverbesserungsgesetz – Rechtsänderungen und erste Entscheidungen aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Krankheit und sozio-ökonomische Fluchtgründe im Aufenthalts- und Flüchtlingsrecht – relevante Maßstäbe sowie Fragen des erforderlichen Vortrags / der Pflicht zur Amtsermittlung im Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsprozess
- Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV – tatsächliche und rechtliche Fragen
- Aktuelle Rechtsprechung – insbesondere auch des EuGH und EGMR – zum Migrationsrecht
Das Seminar wendet sich u. a. an:
- mit dem Thema befasste Beschäftigte in den Behörden
- Bedienstete von Ausländer- und Sozialbehörden sowie Beratungsstellen
- Richterinnen und Richter
- im Wissenschaftsbereich Tätige
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).
Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).
Melden Sie sich hier an:
Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.
Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.