Das Baugesetzbuch-Upgrade – die große BauGB-Novelle 2027

Das Programm

Das „Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ soll Anfang 2027 in Kraft treten.

Schwerpunkte der Novelle im Baugesetzbuch sind die Beschleunigung und Vereinfachung der Regelverfahren, unter anderem durch eine vollständige Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens, die Vermeidung wiederholter Beteiligungen und Doppelprüfungen, die Straffung der Umweltprüfung sowie die Einführung verbindlicher Verfahrensfristen und einer Präklusionsvorschrift. Die materiellen Vorgaben in § 1 werden neu gegliedert und erweitert. Die Resilienz von Städten und Gemeinden soll gestärkt, Aspekte der Klimaanpassung in der Bauleitplanung und bei Vorhabenzulassungen besser berücksichtigt und Instrumente des Besonderen Städtebaurechts verbessert werden. Gemeindliche Vorkaufsrechte werden erweitert und ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit Schrottimmobilien aufgenommen. Insgesamt gilt es 54 Seiten Änderungstext am BauGB darzustellen!

Im Raumordnungsgesetz sollen insbesondere das Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen vollständig digitalisiert sowie den gestiegenen Anforderungen an resiliente Raumstrukturen Rechnung getragen werden. Diese und andere Neuerungen sollen ausführlich erläutert und ersten Einschätzungen unterzogen werden.

Das Seminar wendet sich u. a. an:

  • Beschäftigte in Bau- bzw. Bauaufsichtsämter, Planungsämter, Rechtsämter,
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Soweit es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars behandelt. Einfach einen Kommentar bei der Buchung oder eine E-Mail an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.