Brennpunkte des Arbeitsrechts des öffentlichen Dienstes
Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
Das Seminar will einen Überblick über aktuelle Entwicklungen in arbeitsrechtlichen Problemfeldern des öffentlichen Dienstes geben. Dabei geht es vor allem darum, für die Praxis relevante Brennpunkte im Bereich des öffentlichen Dienstes zu beleuchten.
So stellen sich in der Praxis häufig Fragen zur Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen. Hier will das Seminar einen Überblick über aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen geben.
Auch Fragen aus dem Bereich des AGG, insbesondere im Zusammenhang mit der Bewerbung von schwerbehinderten Menschen, beschäftigten die Arbeitsgerichte fortlaufend. Das Seminar will die dabei für die Praxis der Personalverwaltungen wichtigen Punkte darstellen.
Zudem führt insbesondere der derzeitige Fachkräftemangel in vielen öffentlichen Unternehmen zu verstärkten Überlegungen, wie gut qualifizierte, langjährig Beschäftigte über das Erreichen des Renteneintrittsalters hinaus gehalten werden könnten. Die Weiterbeschäftigung über das Renteneintrittsalter hinaus oder auch die erstmalige Einstellung von bereits im Rentenalter befindlichen Beschäftigten werfen in der Praxis eine Reihe arbeitsrechtlicher Fragestellungen auf. Diese sollen im Rahmen des Seminars beleuchtet und besprochen werden.
Darüber hinaus will die Veranstaltung weitere ausgewählte und für die Personalpraxis wichtige arbeitsrechtliche Entscheidungen aus den letzten Jahren vorstellen, etwa aus den Bereichen Eingruppierung und Krankheit sowie sonstigen Themenfeldern.
Das Programm
- Aktuelle Probleme aus dem Befristungsrecht.
- Ausgewählte Fragen aus dem Bereich des AGG.
- Problemfelder bei der (Weiter-)Beschäftigung über das Renteneintrittsalter hinaus.
- Ausgewählte Entscheidungen der letzten Jahre zu wichtigen Praxisfragen.
Das Seminar wendet sich u. a. an:
- Personalleiter/innen,
- Verwaltungsleiter/innen,
- Justitiare/innen,
- Personalentscheider von Arbeitgebern, die TVöD / TV-L oder vergleichbare Tarifverträge des öffentlichen Dienstes anwenden,
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).
Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach einen Kommentar bei der Online-Buchung oder eine E-Mail an berlin@boer-ev.de (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).
Melden Sie sich hier an:
Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.
Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.