Brennpunkte des Arbeitsrechts des öffentlichen Dienstes

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

Das Seminar will einen Überblick über aktuelle Entwicklungen in typischen Problemfeldern des öffentlichen Dienstes geben. Dabei geht es vor allem darum, für die Praxis relevante Brennpunkte im Bereich des öffentlichen Dienstes zu beleuchten.

So stellen sich in der Praxis häufig Fragen zu Umfang und Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts. Diese Fragen beziehen sich auf einzelne Arbeitsanweisungen und Umsetzungen genauso wie auf Abordnungen oder Versetzungen. Hier will das Seminar einen Überblick über aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen geben und zugleich aufzeigen, welche Praxisprobleme sich ergeben.

Auch im Bereich des Befristungsrechts und noch mehr im Bereich des Urlaubsrechts gibt es eine Reihe interessanter Entscheidungen, nicht zuletzt vom Bundesarbeitsgericht, die für die Personalpraxis des öffentlichen Dienstes wichtig sind.

Darüber hinaus will die Veranstaltung einen Überblick über weitere für die Personalpraxis wichtige arbeitsrechtliche Entscheidungen aus den letzten Jahren geben, etwa aus den Bereichen Eingruppierung und Krankheit sowie sonstigen Themenfeldern.

Letztlich soll ein Blick auf gesetzliche Neuregelungen geworfen werden.

Das Programm

  • Umfang und Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts,
  • Aktuelle Probleme aus dem Befristungsrecht.
  • Ausgewählte Fragen aus dem Urlaubsrecht,
  • Wichtige Entscheidungen der letzten Jahre und gesetzliche Neuregelungen.

Das Seminar wendet sich u. a. an:

  • Personalleiter/innen,
  • Verwaltungsleiter/innen,
  • Justitiare/innen,
  • Personalentscheider von Arbeitgebern, die TVöD / TV-L oder vergleichbare Tarifverträge des öffentlichen Dienstes anwenden,
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.