Dienstunfähigkeit – Fragen und Probleme aus der Praxis

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

Im Bund und in fast allen Bundesländern sind Gesetze erlassen worden, die den Bürgerinnen und Bürgern ein voraussetzungsloses Recht auf Zugang zu bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen gewähren.

Dieses Recht ist aber nicht grenzenlos, vielmehr wird es beschränkt durch bestimmte Ausnahmegründe. Sowohl auf Seiten der auskunftspflichtigen Stellen als auch der Anspruch stellenden Personen ist es daher wichtig, die Auskunftspflichten und deren Grenzen zu
kennen.

Die Veranstaltung dient dazu, die Grundlagen des Rechts auf Information zu vermitteln und Inhalt und Grenzen der Informationsansprüche und Informationsverpflichtungen sowie das Verfahren aufzuzeigen. Hierbei werden beispielhaft vor allem die Regelungen des Bundes betrachtet, die in den meisten Bundesländern ähnlich sind; jede landesspezifische Besonderheit kann aber naturgemäß in dem Seminar nicht behandelt werden.

Das Programm – Schwerpunkte

  • Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern und Probebeamten
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für das Verfahren der Zurruhesetzung
  • Folgen von Verfahrensverstößen
  • notwendige Vorarbeiten der Behörde vor Erlass einer Untersuchungsanordnung
  • betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX
  • formelle und materielle Anforderungen an die Verpflichtung zur Untersuchung
  • Funktion des Arztes/Amtsarztes im Verfahren
  • Entbindung von der Schweigepflicht
  • Rechtsschutz im Zurruhesetzungsverfahren (§ 44a VwGO)
  • Rechtsschutz nach dem Erlass der Verfügung

Das Seminar wendet sich u. a. an:

  • mit den Themen dienstlich befasste Bedienstete der Personal- und Versorgungsverwaltung von Bund, Ländern und Kommunen
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
  • Fachanwältinnen und Fachanwälte

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.