Dienstunfähigkeit – Fragen und Probleme aus der Praxis

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

Anfang des Jahres 2012 hat das BVerwG seine Rechtsprechung zur Rechtmäßigkeit einer Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit wesentlich geändert und dabei insbesondere die Anforderungen an die Untersuchungsanordnung erheblich verschärft. Die Praxis zeigt, dass die Änderungen in der Rspr. von Behörden und Gerichten bei diesem Massenphänomen (vor allem Lehrer und Polizeivollzugsbeamte) noch nicht ausreichend beachtet werden.

Die Verfügungen müssen häufig wegen der Rechtswidrigkeit der Aufforderung zur Untersuchung, insbesondere der Verpflichtung, sich einer psychiatrischen Untersuchung zu unterziehen, aufgehoben werden. Als in der Praxis problematisch erweist sich auch das Verhältnis von § 44 Abs. 1 Satz 1 und 2 BBG/ § 26 Abs. 1 Satz 1 und 2 BeamtStG. Das BMI hat inzwischen auf die geänderte Rspr. reagiert und hat die für den Bundesbereich geltenden Anwendungshinweise überarbeitet (16. Juli 2021).

Der Beschluss des BVerwG vom 14. März 2019 – 2 VR 5.18 – hat für den Bereich der Dienstunfähigkeit weitere wesentliche Veränderungen bewirkt; diese Rspr. ist besonders umstritten.

Die Problematik der dauernden Dienstunfähigkeit von Beamten steht im unmittelbaren Zusammenhang mit Rechtsfragen bei der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern oder auch von Probebeamten vor ihrer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.

Spezielle Rechtskenntnisse sind hier sowohl für den Behördenvertreter als auch für den einen Beamten vertretenden Rechtsanwalt erforderlich, um die prozessualen Risiken des eigenen Verhaltens beurteilen und abwägen zu können.

Bitte haben Sie beim Seminar eine Textsammlung zum Beamtenrecht zur Hand.

Das Programm – Schwerpunkte

  • Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern und Probebeamten
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für das Verfahren der Zurruhesetzung
  • Folgen von Verfahrensverstößen
  • notwendige Vorarbeiten der Behörde vor Erlass einer Untersuchungsanordnung
  • betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX
  • formelle und materielle Anforderungen an die Verpflichtung zur Untersuchung
  • Funktion des Arztes/Amtsarztes im Verfahren
  • Entbindung von der Schweigepflicht
  • Rechtsschutz im Zurruhesetzungsverfahren (§ 44a VwGO)
  • Rechtsschutz nach dem Erlass der Verfügung

Das Seminar wendet sich u. a. an:

  • mit den Themen dienstlich befasste Bedienstete der Personal- und Versorgungsverwaltung von Bund, Ländern und Kommunen
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
  • Fachanwältinnen und Fachanwälte

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach einen Kommentar bei der Buchung oder eine E-Mail an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Das Seminar ist auch für den 09.09.2024 geplant, und zwar in Berlin mit Dr. Andreas Hartung, RiBVerwG. Gern reservieren wir Ihnen einen Platz dafür.

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.