FORUM Dienstrecht – Diskussion aktueller dienstrechtlicher Themen
Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
Das Personalrecht der öffentlichen Verwaltung unterliegt – wie diese selbst – stetiger Entwicklung. Sowohl zum Beamten- und sonstigen Dienstrecht als auch zum Arbeitsrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst bietet die BÖR Grundlagen- und Vertiefungsveranstaltungen mit fachkundigen Referenten und Referentinnen an.
Das FORUM Dienstrecht ergänzt dieses Seminarangebot mit vorrangig praxisbezogenen Inhalten, um schnell auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Nach einem fachbezogenen Impuls stehen die moderierte Diskussion mit den Referenten und Referentinnen sowie der Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden im Vordergrund.
Ziel ist es, das FORUM Dienstrecht zweimal im Jahr zu veranstalten, einmal in Präsenz, einmal Live-Online. Bei Interesse melden Sie sich unter berlin@boer-ev.de an, um regelmäßige Informationen dazu zu erhalten.
Das Programm 2025-1
- Rechtsanwalt Dr. Nicolas Harding: Äußerungen von Dienstvorgesetzten Personen zwischen Informations- und Fürsorgepflicht, anschl. Diskussion
- Prof. Dr. Klaus Herrmann: Reglementierung des Dienstbetriebs und von Meinungsäußerungen an Hochschulen – vom status quo zum geplanten Hochschulstärkungsgesetz NRW, anschl. Diskussion
Das Seminar wendet sich u. a. an:
- mit dem Thema befasste Beschäftigte in den Behörden, insbesondere Bundes- und Landesbehörden, Kommunen, Hochschulen und Stiftungen
- Justiziarinnen und Justiziare
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 3 Stunden).
Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach einen Kommentar bei der Buchung oder eine E-Mail an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).
Melden Sie sich hier an:
Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.
Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.