Aktuelle rechtliche Fragen rund um die Hochschulzulassung
Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
Das Hochschulzugangs- und Hochschulzulassungsrecht befindet sich in einer Phase der Veränderung. Der Übergang in gestufte Studienstrukturen ist abgeschlossen. Jedoch gibt es hier stetige Veränderungen, wie die Neustrukturierung der Psychotherapieausbildung und deren Auswirkung auf die Psychologiestudiengänge.
Im Fokus des Programms stehen Rechtsprobleme der Bachelor- und Masterstudiengänge. Zum einen geht es um Zugangs- und Zulassungsfragen. Zum anderen wird das durch das Dialogorientierte Serviceverfahren neu entstandene Koordinations- bzw. Verteilungsrecht anhand aktueller Rechtsprechung beleuchtet. Außerdem sollen formelle und materielle Probleme des Kapazitätsrechts diskutiert werden. Die Referenten stellen relevante Gerichtsentscheidungen vor und diskutieren sie anhand ausgewählter Fragestellungen. Der Termin bietet sich an, um die erforderlichen Kenntnisse für bevorstehende Gerichtsverfahren zu erwerben bzw. hochschulpolitische Entscheidungsprozesse auf dem Gebiet des Zugangs- und Zulassungsrechts zu begleiten.
Kaum ein Themenfeld wird von Digitalisierung und KI unberührt bleiben. Daher nimmt die Veranstaltung auch aktuelle Entwicklungen und Diskussionen bezüglich Zugangs- und Zulassungsverfahren in den Blick.
Das Programm
- Entwicklungstendenzen im Bereich der Hochschulzulassung (Statistik, Landarzt-Problematik, etc.)
- Bachelorzulassung (z.B. Vielfalt der Länderregelung, Haupt- und Sonderquoten, aktuelle Rechtsprechung)
- Koordinations- und Verteilungsrecht (DoSV, Stand, Perspektive, Rechtsprechung)
- Masterzugang und -zulassung (insbes. Sprachkenntnisse als Zugangsvoraussetzung, aktuelle Rechtsprechung zu Zulassungsfragen)
- Formelle Probleme des Kapazitätsprozesses und aktuelle kapazitätsrechtliche Fragen (z.B. in den Psychologiestudiengängen)
- Digitalisierung (Ausblick)
Das Seminar wendet sich u. a. an:
- mit dem Thema befasste Beschäftigte in den Hochschulen und Ministerien oder Senatsverwaltungen,
- Justiziarinnen und Justiziare der Hochschulen
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).
Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Soweit es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).
Melden Sie sich hier an:
Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.
Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.
