Aktuelle Fragen des Hochschulzulassungsrechts

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

Das Hochschulzugangs- und Hochschulzulassungsrecht befindet sich in einer Phase der Veränderung. Aus Anlass der Numerus clausus III-Entscheidung des BVerfG haben die Landesgesetzgeber das Zulassungssystem an veränderte Rahmenbedingungen angepasst.  Überdies werden die Möglichkeiten der Korrektur von Fehlern in sog. multipolaren Verteilungsverfahren, die zugleich eine Vielzahl von Personen betreffen, am Beispiel der Hochschulzulassung thematisiert: Welche Grundsätze sollen gelten, wenn das Verfahren fehlerhaft abläuft bzw. abgelaufen ist?

Auch das Kapazitätsrecht steht vor Herausforderungen. Insbesondere soll auf das Kapazitätsrecht im klinischen Studienabschnitt des Studiengangs Medizin eingegangen werden.

Es werden relevante Gerichtsentscheidungen vorgestellt und anhand ausgewählter Fragestellungen diskutiert. Der Termin bietet sich an, um die erforderlichen Kenntnisse für die bevorstehenden Gerichtsverfahren zu erwerben bzw. die hochschulpolitischen Entscheidungsprozesse auf dem Gebiet des Zugangs- und Zulassungsrechts zu begleiten.

Das Programm

  • Formelle Probleme des Kapazitätsprozesses,
  • aktuelle kapazitätsrechtliche Fragen, z.B. zur Einführung des konkreten Stellenprinzips sowie die Kapazitätsberechnung für den klinischen Studienabschnitt im Studiengang Medizin
  • Das Vergabeverfahren für Studienplätze in medizinischen Studiengängen,
  • Fragen des Dialogorientierten Serviceverfahrens, Verfahrensweise und Rechtsprechung,
  • Rechtsfragen der Auswahlverfahren, etwa zu Tests, zu Dokumentationspflichten, Auswirkungen der Akademisierung der Pflegeberufe
  • Fehlerbehebung in multipolaren Verteilungsverfahren

Das Seminar wendet sich u. a. an:

  • mit dem Thema befasste Beschäftigte in den Hochschulen und Ministerien oder Senatsverwaltungen,
  • Verwaltungsrichterinnen und -richter,
  • Justiziarinnen und Justiziare der Hochschulen
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  • Fachanwältinnen und Fachanwälte

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.