Die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsrechts zum Immissionsschutzrecht
Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen nimmt in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen gewichtigen Platz ein.
Neben der stetigen Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu anlagen- wie verkehrsbezogenen (Straße, Schiene, Luft und Wasserwege) Immissionen bildeten zuletzt insbesondere die Themen Windenergie und Flüssiggas einschließlich der jeweils bestehenden Bezüge zum Naturschutz wichtige Schwerpunkte in der Tätigkeit des Bundesverwaltungsgerichts. Auch der Gesichtspunkt des Klimaschutzes spielt eine zunehmende Rolle. Leipzig hatte über praxisrelevante Fragen des Verwaltungsverfahrens (UVP/nachträgliche Betriebsbeschränkungen für Windenergieanlagen/Reichweite einer Genehmigung/dynamische Betreiberpflichten/Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG) und des Rechtsschutzes (Verbandsklagebefugnisse/Klagebegründungsfrist nach UmwRG) mit Bezug auf den Immissionsschutz zu entscheiden. Zur Anlagenüberwachung liegt ebenfalls ein aktuelles Urteil vor.
Bringen Sie sich auf den neuesten Stand der Rechtsprechung zu den wichtigsten Fragen des Immissionsschutzrechts.
Das Programm
- Einführung und Überblick
- Anlagen- und verkehrsbezogener Lärm
- Erschütterungen/tieffrequenter Schall
- Gerüche/Bioaerosole
- Elektrosmog
- Luftschadstoffe/Luftreinhalteplanung
- Anlagensicherheit
- Bezüge zum Naturschutz
- Klimaschutz
- Genehmigungsverfahren
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Nachträgliche Anordnungen/Anlagenüberwachung
- Rechtsschutz
- Ausblick auf anstehende Verfahren
Das Seminar wendet sich u. a. an:
- Verwaltungsjuristinnen und -juristen im Bau-, Planungs- und Umweltbereich, insbesondere im Immissionsschutzrecht
- Juristisch Verantwortliche bei Projektgesellschaften, Investoren, Umweltverbänden
- Rechtsämter
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).
Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach einen Kommentar bei der Buchung oder eine E-Mail an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).
Melden Sie sich hier an:
Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.
Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.