Konkurrentenrechtsschutz im Beamtenrecht
Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
Genaue Kenntnisse der Rechtsprechung sind besonders dann unverzichtbar, wenn es in Konkurrentenstreitigkeiten um die Rechtmäßigkeit von Beurteilungen geht.
Der Konkurrentenrechtsschutz, bei dem sich die Rechtsprechung weitgehend – und recht eigenmächtig – vom Gesetz gelöst hat, ist aber auch im Übrigen das wohl wichtigste und verfahrensrechtlich komplizierteste Sachgebiet des öffentlichen Dienstrechts, auf dem nur bestens informierte Experten zu bestehen vermögen.
Bitte halten Sie eine Textsammlung zum Beamtenrecht für das Seminar bereit.
Das Programm
- Bedeutung des Art. 33 Abs. 2 GG
- Anwendungsbereich des Bewerbungsverfahrensanspruchs
- Entstehung des Bewerbungsverfahrensanspruchs
- Inhalt des Bewerbungsverfahrensanspruchs
- Erfordernis einer Regelung durch den Gesetzgeber?
- „Anforderungsprofil“
- Zulässigkeit einer etwaigen Vorsortierung im Vorfeld der an Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden Auswahlentscheidung
- Dienstliche Beurteilungen als Grundlage der Auswahlentscheidung
- Alternativen zu dienstlichen Beurteilungen als Grundlage der Auswahlentscheidung
- Beendigung des Auswahlverfahrens (Abbruch)
- Einzelheiten der Auswahlentscheidung
- Gerichtlicher Rechtsschutz
Das Seminar wendet sich u. a. an:
- mit den Themen dienstlich befasste Bedienstete der Personal- und Versorgungsverwaltung von Bund, Ländern und Kommunen
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- Fachanwältinnen und Fachanwälte
Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).
Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).
Das Seminar findet auch am 18.11.2024 statt, und zwar als Online-Seminar mit Dr. Andreas Hartung, RiBVerwG. Gern reservieren wir Ihnen einen Platz dafür.
Melden Sie sich hier an:
Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.
Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.