Konkurrentenrechtsschutz im Beamtenrecht

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

Fragen der Personalauswahl im Beamtenbereich und die damit nicht selten verbundenen Konkurrentenstreitverfahren bilden das wohl wichtigste und verfahrensrechtlich komplizierteste Sachgebiet des öffentlichen Dienstrechts. Ungeachtet seiner immensen praktischen Bedeutung ist dieses Rechtsgebiet durch Gesetz und Verordnung nur rudimentär ausgestaltet. Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechungsentwicklungen sind daher in diesem Bereich von besonderer Relevanz und für jeden, der in der Rechtsberatung oder in der öffentlichen Verwaltung mit Personalangelegenheiten befasst ist, eine unerlässliche Voraussetzung für die tägliche Arbeit. Schwerpunkte des Seminars liegen etwa in Fragen der Ausschreibung einschließlich der Zulässigkeit von Anforderungsprofilen, des Qualifikationsvergleichs unter Beachtung der Vorgaben der Rechtsprechung und der prozeduralen Besonderheiten im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.

Bitte halten Sie eine Textsammlung zum Beamtenrecht für das Seminar bereit.

Das Programm

  • Rechtsgrundlagen der Auswahlentscheidung
  • Bestenausleseprinzip: Geltungsbereich und Inhalt
  • Ausschreibung und Anforderungsprofil
  • Dienstliche Beurteilungen als Grundlage der Auswahlentscheidung
  • Alternative Auswahlinstrumente als Grundlage der Auswahlentscheidung
  • Hilfskriterien
  • Verfahrensfragen
  • Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens
  • Prozessuale Fragen des Konkurrentenstreits
  • Schadensersatz bei unterbliebener Beförderung

Das Seminar wendet sich u. a. an:

  • mit den Themen dienstlich befasste Bedienstete der Personal- und Versorgungsverwaltung von Bund, Ländern und Kommunen
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach einen Kommentar bei der Buchung oder eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.