Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz im Baurecht

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

Das öffentliche Baunachbarrecht spielt in der anwaltlichen Praxis, der täglichen Arbeit der Bauaufsichtsbehörden sowie in der Rechtsprechungspraxis der Verwaltungsgerichte eine erhebliche Rolle. Die Rechtsprechung ist nahezu unüberschaubar geworden, eine Kodifikation dieser komplizierten Rechtsmaterie ist nur in Ansätzen vorhanden. Aktuelle Trends, etwa die Verdichtung in den Innenstädten und die neue Entdeckung der „Landlust“, des Lebens auf dem Land, führen zu neuen Konfliktlagen, die das öffentliche Baunachbarrecht lösen muss. Hinzu kommt eine erhebliche Rechtsunsicherheit in Bezug auf Abwehransprüche gegen – in der Rechtswirklichkeit oftmals als besonders störend empfundene – Überschreitungen von Maßfestsetzungen, die insbesondere durch das „Wannsee-Urteil“ des Bundesverwaltungsgerichts entstanden ist. 

Das zu diesen Fragen angebotene Seminar ist auf die Bedürfnisse der Praxis ausgerichtet. Es will einerseits eine möglichst systematische Darstellung des öffentlichen Baunachbarrechts vermitteln, die helfen soll, die auftretenden Fragen in den Gesamtzusammenhang einzuordnen. Andererseits will es die in der Rechtsprechung maßgeblichen Grundsätze zu den in der Praxis wichtigsten Konfliktlagen und Fallgestaltungen erläutern und vertiefen. Zugleich soll es dem Rechtsanwender eine gewisse Orientierung aus richterlicher Sicht bieten. 

Das Programm

  1. Grundlagen
    • Schutznormtheorie
    • Öffentlicher/privater Nachbarschutz
    • Nachbarbegriff
    • Konstellationen: Abwehrrecht und Anspruch auf Einschreiten
    • Meilensteine: Rücksichtnahmegebot und Gebietserhaltungsanspruch
    • Maßstäbe des Immissionsschutzrechts
  2. Nachbarschutz im Plangebiet
    • Artfestsetzungen und Gebietserhaltungsanspruch
    • „Gebietsprägungserhaltungsanspruch“?
    • Drittschutz bei Maßfestsetzungen
    • Befreiungsentscheidungen
    • Erweiterungen aufgrund der „Wannsee-Entscheidung“ des BVerwG?
  3. Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich
    • Gebietserhaltungsanspruch im faktischen Baugebiet
    • Rücksichtnahmegebot
    • Typische Konflikte „in der Stadt“: Erdrückende Wirkung und Schutz vor Einblicken
  4. Nachbarschutz im Außenbereich und in Übergangsbereichen/Grenzbereichen
    • Rücksichtnahmegebot mit Besonderheiten
    • Typische Konflikte „auf dem Land“: Schutz vor Lärm und Gerüchen
  5. Drittschutz im Bauordnungsrecht
  6. Verlust des Nachbarrechts
    • Verwirkung und Rechtsmissbrauch
    • Verzicht
  7. Rechtsschutzfragen
    • Konstellationen
    • Vorläufiger Rechtsschutz
    • Prozessuale Besonderheiten
  8. Ausblick

Das Seminar wendet sich u. a. an:

  • Beschäftigte in Bau- bzw. Bauaufsichtsämter, Planungsämter, Rechtsämter, Rechtsaufsichts- und Widerspruchsbehörden sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner
  • Justitiarinnen und Justitiare
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
  • Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht und für Bau und Architektenrecht

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach einen Kommentar bei der Buchung oder eine E-Mail an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.