Grundlagen des Prüfungsrechts

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

Grundlegende Kenntnisse des Prüfungsrechts sind für Prüferinnen und Prüfer sowie Prüfungsämter für die ordnungsgemäße Durchführung von Prüfungen und Bewertungen, aber auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für das erfolgreiche Rügen von Verfahrens- und Bewertungsfehlern unverzichtbar.

Hierbei sind insbesondere die Verfahrensgestaltung und die sich aus der Prüfungsbewertung ergebenden Fragen prüfungsrechtlich zu beleuchten.

Vertieft behandelt werden etwa die zahlreichen und praxisrelevanten rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Prüferbestellung, Prüfungsunfähigkeit, Nachteilsausgleich und Täuschung (insbesondere der Einsatz von Künstlicher Intelligenz – KI). Auch der Einfluss von KI auf die Prüfungsgestaltung wird beleuchtet.

Aktuelle Rechtsprechung wird vorgestellt, damit Sie auf dem neuesten Stand sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine umfangsreiche Rechtsprechungsübersicht. Es besteht Gelegenheit, Fragen an die Referenten zu richten.

Die Referenten verfügen über langjährige richterliche Erfahrung im Prüfungsrecht und sind seit vielen Jahren als Seminarleiter und Vortragende auf dem Gebiet des Prüfungsrechts tätig. Sie kennen daher sowohl die Sichtweisen und Probleme der Prüfungsämter als auch der Prüflinge und der sie vertretenden Verfahrensbevollmächtigten.

Das Seminar ist ein Grundlagenseminar und richtet sich in erster Linie an mit Fragen des Prüfungsrechts bislang noch nicht bzw. wenig befasste Rechtsanwendende.

Das Programm

  • Grundlagen des Prüfungsrechts
  • Wirksamkeit und Änderung von Prüfungsordnungen
  • Prüfungsarten (insbesondere auch Prüfungen im digitalen Raum)
  • Prüfungsrechtsverhältnis, Mitwirkungspflichten, Informationsansprüche des Prüflings
  • Fachliche Qualifikation der Prüfer
  • Befangenheit
  • Prüfungsunfähigkeit, Rücktritt, Behinderung, Dauerleiden, Nachteilsausgleich
  • Organisation, Verfahren, Protokoll
  • Störung durch äußere Einwirkungen
  • Täuschung (inkl. Einsatz von KI, z.B. ChatGPT)
  • Rügeobliegenheit
  • Bewertungsverfahren
  • Beurteilungsspielraum
  • Bewertungsmängel
  • Das Prüfungsergebnis (Bekanntgabe, Begründung, Erheblichkeit von Mängeln)
  • Überdenkungsverfahren
  • Der Verwaltungsakt im Prüfungsrecht

Das Seminar wendet sich u. a. an:

  • Staatliche und universitäre Prüfungsämter
  • Hochschulen, Fachhochschulen, Berufsakademien, Körperschaften öffentlichen Rechts
  • Prüfungsausschussvorsitzende
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 12 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.