Satzungsgestaltung in der verwaltungsrechtlichen Praxis
Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
Satzungen weisen zwei Besonderheiten auf. Sie sind erstens Gesetze von Einrichtungen, die sonst Verwaltungsaufgaben übernehmen. Und zweitens sind sie in besonderem Maße an der Schnittstelle von Recht und Praxis angesiedelt – sie müssen rechtmäßig sein, innerhalb dieses Korridors besteht jedoch oft ein erheblicher Gestaltungsspielraum für die konkrete Ausgestaltung der Regelungen.
Entsprechend bedient diese Veranstaltung drei Zwecke:
- Vermittlung der aktuellen rechtlichen Grundlagen,
- Aufzeigen von Gestaltungsspielräumen und
- Übung der Kommunikation und Interaktion der verschiedenen juristischen und nichtjuristischen Beteiligten anhand von Übungsfällen.
Das Programm
- Grundlagen
- Satzung als Gesetz
- Satzung und Rechtsverordnung
- Anwendungsbereiche für Satzungen
- Rechtmäßigkeit von Satzungen
- Grundlagen des Gesetzgebungsverfahrens
- Details der Satzungsgestaltung
- Grundzüge der Gesetzgebungslehre (Legistik) – Aufbau, Inhalte
- Änderungssatzung vs. Neufassung
- schlanke Regelung vs. detaillierte Regelung
- Übung
- Bearbeitung von Übungsfällen in Gruppenarbeit
- Präsentation der Gruppen
- Diskussion
- Aufsicht / Rechtsschutz / Abschluss
- Rechtsaufsicht, Fachaufsicht
- Rechtsschutz gegen Satzungen, § 47 VwGO
- Inzidentrechtsschutz gegen Verwaltungsakte auf der Grundlage von Satzungen
- dos and donts
Das Seminar wendet sich u. a. an:
- Beschäftigte in Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Kommunen, Hochschulen oder Kammern, mit juristischen Aufgaben, unabhängig von Berufserfahrung,
- Personal, das mit Satzungen in Berührung kommt, beispielsweise für die fachliche Zuarbeit oder für die administrative Umsetzung von Satzungen
- Justiziarinnen und Justiziare
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).
Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Soweit es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars behandelt. Einfach einen Kommentar bei der Buchung oder eine E-Mail an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).
Melden Sie sich hier an:
Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.
Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.
