Der Rechtsschutz in Umweltsachen – System des Umweltrechtsbehelfsgesetzes
Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
Das Sonderrecht des Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) enthält viele Spezialregelungen, die für Prozesse maßgebend werden können, die umweltrechtliche Fragen berühren. Dies kann für jede Art von Prozessen vor den Verwaltungsgerichten bedeutsam werden, nicht zuletzt sogar für Baurechtsverfahren. Das Gesetz ist außerordentlich unübersichtlich (geworden). Zudem ist nach der Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG, deren neueste Erkenntnisse darzustellen sind, vielfach eine erweiterte Anwendung zu beachten. Das Seminar soll daher einen systematischen Überblick über den Anwendungsbereich, die Zulässigkeit und Begründetheit von Klagen aus diesem Bereich geben. Die maßgebende Rechtsprechung wird dargestellt.
Das Programm
A. Einführung
Aarhus-Konvention (AK) als Ausgangspunkt
Umsetzung auf EU-Rechts-Ebene
Umsetzungsschritte in Deutschland
Wesentliche Entscheidungen des EuGH
B. Überblick
Inhalt des UmwRG,
Verbandsklage nach BNatSchG
Verhältnis zur VwGO
Auslegungsgrundsätze in Hinblick AK und Europarecht
C. Verbandsklagen
I. Zulässigkeit
Staathaftigkeit von Verbandsklagen
Anerkennung von Verbänden
Einzelne Zulässigkeitsvoraussetzungen für Klagen
II. Begründetheit
Verfahrensfehler
Materiell-rechtliche Fehler
D. Klagen anderer als anerkannter Verbände (v.a. Privater)
I. Zulässigkeit
II. Begründetheit
Verfahrensfehler
Materiell-rechtliche Fehler
E. Fehlerrelevanzbestimmungen, Rechtsfolgenausspruch des Gerichts
Das Seminar wendet sich u. a. an:
- mit dem Thema befasste Beschäftigte in Behörden, insbesondere in Bau- und Bauaufsichtsämtern, Planungsämtern und Rechtsämtern
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).
Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).
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Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.
Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.