Der Rechtsschutz in Umweltsachen – System des Umweltrechtsbehelfsgesetzes

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

Das Sonderrecht des Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) enthält viele Spezialregelungen, die für Prozesse maßgebend werden können, die umweltrechtliche Fragen berühren. Dies kann für jede Art von Prozessen vor den Verwaltungsgerichten bedeutsam werden, nicht zuletzt sogar für Baurechtsverfahren. Das Gesetz ist außerordentlich unübersichtlich (geworden). Zudem ist nach der Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG, deren neueste Erkenntnisse darzustellen sind, vielfach eine erweiterte Anwendung zu beachten. Das Seminar soll daher einen systematischen Überblick über den Anwendungsbereich, die Zulässigkeit und Begründetheit von Klagen aus diesem Bereich geben. Die maßgebende Rechtsprechung wird dargestellt.

Das Programm

A. Einführung

Aarhus-Konvention (AK) als Ausgangspunkt

Umsetzung auf EU-Rechts-Ebene

Um­setzungs­­schritte in Deutschland

Wesentliche Entscheidungen des EuGH

B. Überblick
Inhalt des UmwRG,

Verbandsklage nach BNatSchG

Verhältnis zur VwGO

Auslegungsgrundsätze in Hinblick AK und Europarecht

C. Verbandsklagen

I. Zulässigkeit

Staathaftigkeit von Verbandsklagen

Anerkennung von Verbänden

Einzelne Zulässigkeitsvoraussetzungen für Klagen

II. Begründetheit

Verfahrensfehler

Materiell-rechtliche Fehler

D. Klagen anderer als anerkannter Verbände (v.a. Privater)

I. Zulässigkeit
II. Begründetheit

Verfahrensfehler
Materiell-rechtliche Fehler

E. Fehlerrelevanzbestimmungen, Rechtsfolgenausspruch des Gerichts

Das Seminar wendet sich u. a. an:

  • mit dem Thema befasste Beschäftigte in Behörden, insbesondere in Bau- und Bauaufsichtsämtern, Planungsämtern und Rechtsämtern
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.