Der Rechtsschutz in Umweltsachen – System des Umweltrechtsbehelfsgesetzes
Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
Das Sonderrecht des UmwRG enthält viele Spezialregelungen, die für Prozesse maßgebend werden können, die umweltrechtlichen Fragen berühren. Dies kann für jede Art von Prozessen vor den Verwaltungsgerichten bedeutsam werden, nicht zuletzt sogar für Baurechtsverfahren. Das Gesetz ist außerordentlich unübersichtlich (geworden). Das Seminar soll daher einen systematischen Überblick über den Anwendungsbereich, die Zulässigkeit und Begründetheit von Klagen aus diesem Bereich geben. Die maßgebende Rechtsprechung wird dargestellt.
Das Programm
A. Einführung
- Aarhus-Konvention (AK) als Ausgangspunkt
- Umsetzung auf EU-Rechts-Ebene
- Umsetzungsschritte in Deutschland
B. Überblick
- Inhalt des UmwRG,
- Verbandsklage nach BNatSchG
- Verhältnis zur VwGO
- Auslegungsgrundsätze in Hinblick AK und Europarecht
C. Verbandsklagen
I. Zulässigkeit
- Gegenstand von Verbandsklagen
- Anerkennung von Verbänden
- Einzelne Zulässigkeitsvoraussetzungen für Klagen
II. Begründetheit
- Verfahrensfehler
- Materiell-rechtliche Fehler
D. Klagen anderer als anerkannter Verbände (v.a. Privater)
I. Zulässigkeit
II. Begründetheit
- Verfahrensfehler
- Materiell-rechtliche Fehler
E. Rechtsfolgenausspruch des Gerichts
Das Seminar wendet sich u. a. an:
- mit dem Thema befasste Beschäftigte in Behörden, insbesondere Rechtsämtern und Planungsbehörden
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
- Fachanwältinnen und Fachanwälte
Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).
Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).
Melden Sie sich hier an:
Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.
Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.