Das Versammlungsrecht in der gerichtlichen Praxis

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

Versammlungsbehörden werden gerade in letzter Zeit wieder mit neuen Fallkonstellationen und schwierigen Fragestellungen (z.B. Aktionen von Klima-Aktivisten, von pro-russischen und pro-palästinensischen Demonstranten) konfrontiert, die ohne tiefergehende Kenntnisse des Versammlungsrechts nicht rechtssicher zu beantworten sind. Anstehende Entscheidungen sind regelmäßig unter hohem Zeitdruck zu treffen und haben oftmals verwaltungsgerichtliche Eilverfahren zur Folge. Nicht selten stehen die Versammlungsbehörden auf der einen Seite emotional aufgeladenen und entsprechend agierenden Bürgern gegenüber; auf der anderen Seite äußern politische Entscheidungsträger gern abweichende „Rechts“-Vorstellungen und versuchen diese durchzusetzen. Sich stetig wandelnde Kommunikations- und Interaktionsformen verschaffen dem Versammlungsrecht zusätzlich eine hohe Dynamik. Dies alles kann in der behördlichen Praxis für erhebliche Unsicherheit sorgen.

Das Seminar soll insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Versammlungsbehörden dabei unterstützen, die vorstehenden Schwierigkeiten zu überwinden sowie anstehende Rechtsfragen schnell und „gerichtsfest“ beantworten zu können. Hierzu werden aktuelle Probleme des Versammlungsrechts dargestellt, Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt und konkrete Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer besprochen.

Das Programm

Anhand von aktuellen Gerichtsentscheidungen werden insbesondere folgende Themen und Grundbegriffe des Versammlungsrechts behandelt:

  • Anhand von aktuellen Gerichtsentscheidungen werden insbesondere folgende Themen und Grundbegriffe des Versammlungsrechts behandelt:
  • Versammlungsbegriff, Schutzgut und Reichweite
  • „unerwünschte“ und strafbare Meinungsäußerungen,
  • konkurrierende Schutzgüter, insbes. Abgrenzung zu Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG,
  • Versammlungsorte: Öffentliche und private Straßen, Begriff des „Öffentlichen Forums“
  • Veranstaltungs- und Versammlungsformen:
    Spontanversammlungen („Spaziergänge“), Mahnwachen, Dauerdemonstrationen, Blockaden der „Letzten Generation“, „kulturell“ geprägte Veranstaltungen, Spaßaktionen und Events (Flashmob etc.), 
  • Konkurrierende Veranstaltungen (Gegen- und Blockadedemons­trationen),
  • Versammlungen im aktuellen Kontext
  • Anmeldepflicht und Kooperationsgebot, Verbote und Auflagen, Terminverschiebung, Verhältnismäßigkeit und Deeskalation, Daueranmeldungen, Folgen unterlassener Anmeldung, präventive Verbote,
  • Weiteres: u.a. Ordnereinsatz, Uniform- und Vermummungsverbot, Infrastruktur und Gegenstände (z.B. Zelte, Schlafsäcke, Info-Tische, Versorgung mit Speisen und Getränken)

Das Seminar wendet sich u. a. an:

  • mit dem Thema befasste Beschäftigte insbesondere in Versammlungsbehörden und Rechtsämtern,
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.