Verwaltungsprozessrecht in der praktischen Anwendung
Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
Verfahren vor den Verwaltungsgerichten haben sowohl in der behördlichen als auch in der anwaltlichen Praxis eine gewichtige Bedeutung. Vor den Verwaltungsgerichten können Bürgerinnen und Bürger hoheitliche Maßnahmen überprüfen lassen. Sowohl von den damit befassten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aus den Verwaltungen als auch von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen werden hierbei entsprechende prozessuale Kenntnisse benötigt.
Das Seminar ist ein Grundlagenseminar und richtet sich in erster Linie an Juristinnen und Juristen, die bislang noch nicht bzw. wenig mit der Prozessvertretung vor dem Verwaltungsgericht befasst waren. Durch Vortrag und Erfahrungsaustausch werden die Teilnehmenden mit dem Verfahrensablauf vertraut, damit sie sachgerecht im gerichtlichen Verfahren agieren können.
Das Programm
- Grundlagen und Ablauf des Verwaltungsprozesses
- Die Beteiligten des Verwaltungsprozesses
- Akteneinsicht und Verwaltungsvorgänge
- Terminsarten, Ablauf der mündlichen Verhandlung
- Reaktionsmöglichkeiten der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren, Prozesserklärungen
- Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
- vorläufiger Rechtsschutz (Grundlagen)
- Rechtsmittel (Grundlagen)
Das Seminar wendet sich u. a. an:
- Beschäftigte, die mit der Vertretung Ihrer Behörde vor dem Verwaltungsgericht befasst sind, insbesondere in den Rechtsämtern und Rechtsabteilungen an Hochschulen, in Kommunen oder Ministerien
- Justiziarinnen und Justiziare
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).
Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Soweit es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars behandelt. Einfach einen Kommentar bei der Buchung oder eine E-Mail an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).
Melden Sie sich hier an:
Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.
Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.
