Grundlagen des Wissenschaftsrechts

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

Sie erhalten einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Dimensionen und Aspekte des Hochschullebens. Neue Entwicklungen, Gesetze und Rechtsprechung werden behandelt sowie die Einbettung rechtlicher Fragen in strategische, hochschulpolitische oder verwaltungspraxisbezogene Aspekte diskutiert. Ihre Fragen, Anmerkungen und Erfahrungsberichte sind natürlich willkommen..

Das Programm

  1. Grundlagen
    • Hochschultypen,
    • Hochschulsteuerung – Hochschulfinanzierung
    • Verfassungsrechtliche Grundlagen
    • Hochschulgovernance – Grundlagen Organe, Gremien
    • Rechtsquellen in Hochschulen (Gesetze, Satzungen, Richtlinien, Verwaltungsakte etc.)
    • Wesentliche Rechtsprechung BVerfG
  2. Arbeitsweise in Hochschulen
    • Vertiefung Organe, Gremien II – Willensbildung, Beschlüsse, Dokumentation
    • Grundlagen Dienstverhältnisse (Beamten­verhältnisse, Arbeitsverhältnisse)
    • Handeln gegenüber Studierenden: Satzung, Verwaltungsakt, informelle Kommunikation
    • Handeln gegenüber Dritten: Grundklagen Vertragsrecht, Vergaberecht, Beihilferecht
  3. Hochschulpersonal
    • Personaltypen (wissenschaftliches Personal, weisungsfrei und weisungsgebunden – wissenschaftliche Assistenzen – wissenschafts­unterstützendes Personal)
    • Personalgewinnung: Stellenbesetzungsverfahren – Berufungsverfahren
    • Vertiefung Dienstverhältnisse – Ausgestaltungen, Sanktionen
    • spezielle Ausgestaltungen (Wissenschaftsfreiheit und Urheberrecht, Lehre und Kapazität, Forschung und open access, Forschung und Erfindungen)
  4. Besondere Bereiche / Abschlussrunde
  5. KI in Hochschulen
    • Recht der Leistungsbezüge
    • Erstellungen von Regelungen (Satzungen, Richtlinien) und sonstigen Informationen
    • Abschlussrunde, dos and donts

Das Seminar wendet sich u. a. an:

  • Beschäftigte mit juristischen Aufgaben in Hochschulen, Forschungsinstituten, Ministerien und anderen Wissenschaftseinrichtungen
  • Bedienstete im Wissenschaftsmanagement, die sich einen Überblick über die rechtlichen Dimensionen ihrer Aufgaben verschaffen wollen, z. B. Präsidiumsmitglieder, Senatoren und Senatorinnen, Fakultäts­räten und Fakultätsrätin­nen, Mitglieder von Dekanaten, Fakultätsgeschäftsführungen
  • Personal in anderen Bereichen der Hochschulverwaltung mit Anschluss an rechtliche Fragen, z. B. Personal, Finanzen, Steuern oder Controlling sowie
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Soweit es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars behandelt. Einfach einen Kommentar bei der Buchung oder eine E-Mail an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.