Kündigung und Abmahnung im Anwendungsbereich des TVöD/TV-L
Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
Pflichtverletzungen, Schlechtleistungen und mitunter Straftaten erfordern angemessene Sanktionen durch den öffentlichen Arbeitgeber – bis hin zur Kündigung. Aber auch krankheitsbedingte Fehlzeiten, Stellenstreichungen oder Fortfall von Haushaltsmitteln zwingen öffentliche Arbeitgeber, Kündigungen als personalpolitisches Instrument einzusetzen.
Das Seminar behandelt die allgemeinen Grundlagen des Kündigungsrechts und zeigt, worauf im öffentlichen Dienst besonders zu achten ist. Dabei werden neben verhaltensbedingten Kündigungen und Verdachtskündigungen vor allem spezielle Fragestellungen bei krankheitsbedingten Kündigungen und Kündigungen von leistungsschwachen Arbeitnehmern behandelt. Zudem ist die rechtssichere Gestaltung von Abmahnungen Thema.
Sie erhalten rechtliche und taktische Hinweise für die Praxis – von der Identifizierung und Aufklärung möglicher Kündigungsgründe bis zum Ausspruch der Kündigung im öffentlichen Dienst und zur Bewältigung eines möglichen Kündigungsschutzprozesses.
Das Programm
Formelle Anforderungen an Kündigungen im öffentlichen Dienst
Kündigung wegen Krankheit
Erstellung von rechtssicheren Abmahnungen
Verhaltensbedingte und Verdachtskündigung
Umgang mit leistungsschwachen Arbeitnehmern
Kündigung tariflich unkündbarer und schwerbehinderter Arbeitnehmer
Anhörung des Personal- bzw. Betriebsrats
Prozesstaktische Überlegungen
Aktuelle Rechtsprechung zu Abmahnung und Kündigung
Das Seminar wendet sich u. a. an:
Das praxisorientierte Seminar wendet sich an alle Personalleiter/innen, Personalreferent/innen und Personalentscheider von Arbeitgebern, die den TVöD/TV-L oder vergleichbare Tarifverträge anwenden und die mit dem Ausspruch von Kündigungen und Abmahnungen befasst sind oder in strategischer Funktion mit diesem Thema zu tun haben (Justitiare/innen, Verwaltungsleiter/innen) sowie an Rechtsanwälte/innen und Fachanwälte/innen
Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).
Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).
Melden Sie sich hier an:
Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.
Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.