Die Rechtsprechung zur dienstlichen Beurteilung im Beamtenrecht
Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
Das Problemfeld der dienstlichen Beurteilung ist für Personalverwaltungen und Personalvertretungen im staatlichen wie im kommunalen Bereich von herausragender praktischer Bedeutung.
In nicht geringerem Maße bestimmt es die Tätigkeit der rechtsberatenden Personen, die Beamtinnen und Beamte beraten und vor Gericht vertreten.
Gründliche Kenntnisse der Rechtsprechung sind hier namentlich dann unverzichtbar, wenn es in Konkurrentenstreitigkeiten um die Rechtmäßigkeit von Beurteilungen geht (besuchen Sie hierzu unser Seminar zum Konkurrentenrechtsschutz).
Beurteilungen sind aber auch oft ein Feld persönlich empfundener fehlender Wertschätzung, die zur Demotivierung guter Beschäftigter führt.
Auf diesem personalwirtschaftlich und verfahrensrechtlich fraglos kompliziertesten Sachgebiet im öffentlichen Dienstrecht vermögen nur bestens informierte Expertinnen und Experten zu bestehen.
Das Programm
Schwerpunkte:
- Dienstliche Beurteilungen inkl. Rechtsgrundlagen und Beurteilungsrichtlinien
- Verwaltungsverfahren und Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz
- neuere Rechtsprechung insbesondere des BVerwG und Auswirkungen auf die Praxis
Das Seminar wendet sich u. a. an:
- mit dem Thema befasste Beamtengruppen in den Bundesministerien, Bundesämtern, Landesbehörden, Stadt- und Kreisverwaltungen
- die Innen-, Kultus- und Justizministerien der Länder
- Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte
Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).
Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).
Das Seminar findet auch am 14.11.2024 statt, und zwar als Online-Seminar mit Daniela Hampel, RiìnBVerwG. Gern reservieren wir Ihnen einen Platz dafür.
Melden Sie sich hier an:
Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.
Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.