Wasserrecht – Grundlagen sowie neuere Entwicklungen und Rechtsprechung seit der WHG-Novelle 2010

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

Angesichts der Vielgestaltigkeit des Wasserrechts sollten alle, die in diesem Rechtsgebiet tätig sind, zur Bewältigung der ihnen obliegenden Aufgaben über die erforderliche Sachkunde in wasserrechtlichen Problemstellungen verfügen.

Das Seminar bringt Sie auf den aktuellen Stand im Wasserrecht. Vor nunmehr über zehn Jahren wurde das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) grundlegend novelliert. Anhand von seit dieser Novelle ergangenen Entscheidungen des BVerwG und der OVG/VGH soll das WHG dargestellt und seine Bedeutung für die Praxis erläutert werden.

Das Programm

  • WHG-Novelle 2010 und nachfolgende Änderungen
  • Gewässerbegriff
  • Bewirtschaftung von Gewässern
    • Allgemeine Grundsätze
    • Gewässerbenutzung
    • Erlaubnis und Bewilligung
    • Voraussetzung für die Erteilung
    • Bewirtschaftungsermessen
  • Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
    • Gemeingebrauch
    • Eigentümer- und Anliegergebrauch
    • Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer (Verschlechterungsverbot, Verbesserungsgebot)
    • Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
    • Gewässerunterhaltung
  • Bewirtschaftung des Grundwassers
    • Erlaubnisfreie Benutzung
    • Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser
  • Öffentliche Wasserversorgung
    • Festsetzung von Wasserschutzgebieten
    • Nutzungsbeschränkungen
  • Abwasserbeseitigung
    • Direkteinleitungserlaubnis
    • Indirekteinleitungserlaubnis
    • Klärschlammentsorgung
  • Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
  • Gewässeraufsicht
    • Aufgaben
    • Befugnisse

Das Seminar wendet sich u. a. an:

  • mit dem Thema befasste Beschäftigte in Behörden, insbesondere Rechtsämtern und Wasserbehörden,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den kommunalen Abwasser- und Wasserbetrieben oder bei Wasserverbänden,
  • beratend zu dem Thema Tätige in Handwerkskammern und IHK
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Zum Thema Hochwasserschutz bietet die BÖR ein gesondertes Seminar an.

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.