Handlungsfähige und starke Hochschulen
(einschl. NRW-Redlichkeits- und Sicherungsverfahren)

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

Hochschulen müssen auf die Erwartungen von Mitarbeitenden reagieren und mit Umbrüchen der Rahmenbedingungen wissenschaftlichen Arbeitens umgehen. Zuspitzungen von Arbeitskonflikten und personalisierten Enttäuschungen münden in anonyme Anschuldigungen, durch die nicht selten auch Regelverstöße sichtbar werden. Schweigen oder zögern Hochschulen zu den aufgeworfenen Fragen, dringen Gerüchte oder Beschwerden an die Öffentlichkeit und lösen zusätzlichen Aufwand aus.

In Nordrhein-Westfalen möchte der Gesetzgeber mit zusätzlichen rechtlichen Anforderungen und Handlungspflichten die Hochschulen zwingen, Konflikte und Vorwürfe gegen WissenschaftlerInnen in besonderen Verfahren aufzuklären und zu entscheiden (LT-Drs. 18/16798). Zusätzliche Rechte sollen Einzelpersonen und die Opferperspektive in diesen Verfahren stärken. Das Seminar widmet sich den Befugnissen und Pflichten der Hochschulen bei internen Konfliktfällen und geht auf die Besonderheiten der durch die Novelle geschaffenen Verfahren ein.

Dabei besteht Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch. Die Teilnehmenden erhalten eine informative Tagungsunterlage.

Das Programm

  1. ..Umgang der Hochschulen mit Verdachtsmomenten bei Beamten und Arbeitnehmern
  2. Umgang der Hochschulen mit (anonymen) Hinweisgebern, mit Geschädigten und der Öffentlichkeit
  3. Redlichkeitsverfahren bei mutmaßlichem wissenschaftlichen Fehlverhalten
  4. Sicherungsverfahren bei Arbeitskonflikten.

Das Seminar wendet sich u. a. an:

  • Dienstkräfte in Leitung und Verwaltung von Hochschulen und sonstigen Wissenschafts­einrichtungen sowie Berufsakademien
  • Juristinnen und Juristen der staatlichen Ministerialverwaltungen
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Soweit es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars behandelt. Einfach einen Kommentar bei der Buchung oder eine E-Mail an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.