Hochwasserschutz: Rechtsgrundlagen und aktuelle Rechtsprechung

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

Die Bedeutung des Hochwasserschutzes in der heutigen Zeit hat die Unwetterkatastrophe am 14./15. Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auf schreckliche Weise gezeigt. Gerade der fortschreitende Klimawandel lässt befürchten, dass Anzahl und Ausmaß der Hochwasserereignisse in Zukunft weiter steigen werden. Dies erfordert es, dem Hochwasserschutz eine noch größere Beachtung zu schenken und verstärkt Maßnahmen zu ergreifen, die die Auswirkungen von Starkregenereignissen einschränken. Zu den dabei auftretenden vielfältigen Rechtsfragen soll das Seminar eine Hilfestellung leisten, indem den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars die für den Hochwasserschutz relevanten Vorschriften im Einzelnen näher erläutert und die dazu ergangene Rechtsprechung systematisch dargestellt werden.

Das Programm

  • Rechtliche Grundlagen
  • Begriff des Hochwassers
  • Hochwasser-Risikomanagement
  • Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
  • Festsetzung von Hochwasserentstehungsgebieten
  • Hochwasserschutz und Bauleitplanung
  • Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten
  • Bauliche und sonstige Schutzvorschriften
  • Gewässerunterhaltung
  • Gewässerausbau
  • Anlagen am Gewässer

Das Seminar wendet sich an:

  • mit dem Thema befasste Beschäftigte in Behörden, insbesondere Rechtsämtern und Wasserbehörden,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den kommunalen Abwasser- und Wasserbetrieben oder bei Wasserverbänden,
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.