Neuerungen im Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung

Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme

Sowohl die Mitglieder der Personalvertretungen als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalabteilungen in den Verwaltungen sollten zur Bewältigung der ihnen obliegenden Aufgaben über die erforderliche Sachkunde in personalvertretungsrecht­lichen Problemstellungen verfügen. Gleiches gilt für die von Personalvertretungen und Verwaltungen zur Beratung und Prozess­vertretung hinzugezogenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Dem trägt das Seminar Rechnung.

Das Seminar bringt Sie auf den aktuellen Stand der Entwicklungen im Personalvertretungsrecht. Insbesondere unter Auswertung der in der letzten Zeit ergangenen, zum Teil unveröffentlichten Rechtsprechung werden die neuesten Entscheidungen zum Personal­vertretungsrecht nicht nur inhaltlich dargestellt, sondern darüber hinaus in den vorhandenen rechtlichen Rahmen – auch unter Berücksichtigung der BPersVG-Novelle 2021 – eingeordnet und in ihrer Bedeutung für die Praxis erläutert.

Das Programm

Unter anderem voraussichtlich und vorbehaltlich neuerer Entwicklungen:

  1. Wahl, Zusammensetzung und Amtszeit des Personalrats
  2. Geschäftsführung des Personalrats
  3. Rechtstellung der Personalratsmitglieder
  4. Unterrichtungsrechte des Personalrats
  5. Maßnahmebegriff
  6. Allgemeine Fragen des Mitbestimmungsverfahrens
  7. Beachtlichkeit einer Zustimmungsver­weigerung
  8. Mitbestimmung in Personalangelegenheiten
  9. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  10. Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten
  11. Sonstige Beteiligungsrechte
  12. Wahlen und Wahlanfechtung
  13. Weiterbeschäftigung von Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  14. Wahlen und Wahlanfechtung
  15. Gerichtlicher Rechtsschutz

Das Seminar wendet sich u. a. an:

  • Mit dem „Thema“ Beschäftigte in Institutionen und Einrichtungen der öffentlichen Hand
  • Mitglieder der Personalvertretungen bei kommunalen wie bei staatlichen Verwaltungen
  • Leitende von Personalreferaten (oder auch eines Rechtsamtes) und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Justiziarinnen und Justiziare
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Das Seminar dient auch der Pflichtfortbildung nach § 15 FAO (Umfang hier 6 Stunden).

Senden Sie uns Ihre Fragen und Anregungen zur thematischen Schwerpunktsetzung. Wenn es möglich ist, werden die Sie besonders interessierenden Themen im Verlauf des Seminars ausführlich behandelt. Einfach eine E-Mail mit Ihren Themen an unsere Geschäftsstelle senden (bitte möglichst 1 Woche vor dem Seminartermin).

Melden Sie sich hier an:

Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

Abmeldungen bitten wir unverzüglich bekannt zu geben. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die volle Gebühr, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Seminargebühr.

Danach und bei Nichtteilnahme – aus jedem Grund – ist die volle Gebühr zu zahlen.